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* Lizenz für phpCMS
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phpCMS Contentmanagement System auf Basis von PHP.
Copyright (c) 2000-2002 by Michael Brauchl
Copyright (c) 2002-2004 by phpCMS-Team
Download des Originals auf http://phpcms.de
Kommentare und Fragen bitte ins Forum auf http://phpcms.de
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Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen
der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation
herausgegeben, weitergeben und/oder modifizieren, entweder unter Version 2
der Lizenz oder (wenn Sie es wünschen) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen
von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die
implizite Gewährleistung der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
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Sie finden die GNU GPL im englischen Original hier im readme-Verzeichnis
unter readme/en/license.txt
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Deutsche Übersetzung der
GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
von Katja Lachmann Übersetzungen,
überarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH http://www.g-n-u.de
(31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als rechtskräftigen
Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht
sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die Übersetzer nicht
garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL
exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante
Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an
die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung
nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme
zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der
Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German. This
translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding,
but it is not an official or legally approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and
has not approved it as a legal substitute for the authentic
GNU General Public License. The translation has not been reviewed carefully
by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly
represents the legal meaning of the GNU General Public License. If you wish
to be sure whether your planned activities are permitted by the
GNU General Public License, please refer to the authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation
as the official distribution terms for your programs; instead, please use the
authentic English version published by the Free Software Foundation.
GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
hide@address.com
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit
zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll
Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz,
ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die Software für alle
Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software
Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren
Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der
Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library
General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.)
[Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser Public License
abgelöst - Anmerkung des Übersetzers.]
Die Bezeichnung "freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis.
Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu
verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten),
die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf
Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software
ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und
daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten
für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst
haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms
verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten
bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie
ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein
Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht
gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen, daß jeder
erfährt, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von
jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen
verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente
bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde.
Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht lizenziert
werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein
entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Datenwerk
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im
folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als "das Programm"
bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm basierendes Datenwerk" bezeichnet
das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne,
also ein Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird
die Übersetzung ohne Einschränkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
wird im folgenden als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser
Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms,
wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie
mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch
ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie dürfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
1.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf
die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
2.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit,
die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten
gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
3.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten),
und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet,
aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm
basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und
vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu
betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen
Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch
dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe des Ganzen nach den
Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit
auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil,
unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in Anspruch
zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu machen, die komplett von
Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht
auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden
Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere
Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
1.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus,
wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß.
Oder:
2.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie
des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium weitergegeben wird. Oder:
3.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn
Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden,
die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm
bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft
- es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch
erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt
die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des
Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit
dem Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder
verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet
haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm
abgeleitete Datenwerke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm
(oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf
basierenden Datenwerks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen
zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers
vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder
aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen
dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn
zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen,
darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen
nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt
werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder
andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu
bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher
Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er
die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat
auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem
Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen
eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz
gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der
diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen
den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet
diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue
Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden
vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen,
um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder "jeder
späteren Version" ("any later version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm
keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen
zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der
Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ;
wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche
Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei
Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht
anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
Programm so zur Verfügung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und
Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
Ihnen.
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie
oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden
haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch
Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des
Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht
beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von
Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms,
mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden
war.
Ende der Bedingungen
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
neuen Programme anwenden können
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom größtmöglichen Nutzen
für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier
Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am
sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den
Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede
Datei eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollständigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the
terms of the GNU General Public License as published by the Free Software
Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY
WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS
FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License along with this
program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place,
Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der GNU
General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht,
weitergeben und/oder modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder
(nach Ihrer Option) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß es Ihnen von
Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite
Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm
erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc.,
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar
sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem Start einen kurzen
Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'.
This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions;
type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Für Gnomovision besteht
KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details ein. Gnonovision ist freie
Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie
'show c' für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden
Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten Kommandos
anders heißen als `show w' und `show c'; es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte
sein - was immer am besten in Ihr Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer
arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für das Programm unterschreiben
lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen müssen Sie natürlich ändern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
'Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von
James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher für
Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in
proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten.
Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License anstelle
dieser Lizenz verwenden.